Der Landrat und das liebe Geld

Ein unge­wöhn­li­cher Besuch letzten Dienstag im Gautinger Finanz­aus­schuss– Landrat Stefan Frey war gekommen, um den Gautinger Gemein­de­räten höchst­per­sön­lich die Finanz­pla­nung des Land­kreises Starn­berg für 2023 und die Folge­jahre zu erläu­tern. Ursprüng­lich hatte der Gautinger Gemein­derat auf Antrag der CSU den Kreis­käm­merer einge­laden als sich im letzten Herbst andeu­tete, dass der Land­kreis die sog. „Kreis­um­lage“ von 49 in Rich­tung 57 % erhöhen wollte – was tech­nisch klingt hätte nicht nur für Gauting und seine Bürger drama­ti­sche Folgen gehabt. So machte Stefan Frey das Thema zur Chef­sache – der für seine offene Kommu­ni­ka­tion von vielen Bürgern geschätzte Landrat wollte direkt die Gele­gen­heit nutzen, um den Gautinger Gemein­de­räten in öffent­li­cher Sitzung Rede und Antwort zu stehen.

Das kommu­nale Finanz­ge­flecht – nicht leicht zu verstehen

Landrat Frey hat in einem sicher recht – der normale Bürger inter­es­siert sich nur begrenzt für die Fein­heiten der Finan­zie­rung der einzelnen Ebenen der staat­li­chen Verwal­tung, er erwartet einfach, dass die Dinge funk­tio­nieren und Einrich­tungen und kommu­nale Aufgaben wie Schulen, Kinder­gärten, Winter­dienst, Instand­hal­tung von Straßen und Gehwegen usw. ausrei­chend in gutem Zustand vorge­halten werden. Und idea­ler­weise sollte auch noch mit Kultur­häu­sern, Schwimm­bä­dern, Gemein­de­bi­blio­theken ein gutes und preis­wertes Angebot das Leben berei­chern. Das kann man ja auch gut verstehen .Hinweise auf fehlende finan­zi­elle Mittel und begrenzte Möglich­keiten stoßen auf Unver­ständnis im „reichen Land­kreis Starn­berg“, zumal die Bundes­re­gie­rung ja auch immer wieder neu zeigt, dass im Zweifel Milli­arden locker gemacht werden können, wenn man das für nötig hält.

So wurde der Landrat schnell grund­sätz­lich und es entstand eine span­nende Debatte. Frey verwies darauf, dass der kommu­nalen Ebene ständig neue Aufgaben über­tragen würden, die aufgrund beson­ders kompli­zierter Detail­re­ge­lungen jeder Sonn­tags­rede vom „Büro­kra­tie­abbau“ Hohn spre­chen und den Mitar­bei­tern im Land­ratsamt und den Rathäu­sern weitere zusätz­liche Arbeit aufbürden. Und zusätz­lich auch noch finan­zi­elle Lasten ohne für eine entspre­chende Finan­zie­rung zu sorgen. Als aktu­elles Beispiel nannte er die Unter­brin­gung der ukrai­ni­schen Flücht­linge in 2022, als die Bundes­re­gie­rung ohne vernünf­tigen Grund die Unter­stüt­zung vom Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz auf die Hartz 4 Rege­lungen umge­stellt habe. „Das bringt den Menschen wenig, bedeutet aber viel Büro­kratie und vor allem finan­zi­elle Belas­tungen der Land­kreise ohne einen Ausgleich“.

Frey versi­cherte vor diesem Hinter­grund, dass der Land­kreis jede Ausgabe kritisch geprüft habe und es sich wahr­lich nicht leicht gemacht habe. Der Anstieg der Kreis­um­lage für 2023 habe so auf „nur“ 53,5 % begrenzt werden können. Was bedeutet dies nun für Gauting und warum macht es die Gautinger Gemein­de­räte so besorgt?

Kurzer Exkurs für den Laien: Wie funk­tio­niert  im Kern die kommu­nale Finan­zie­rung?  Der Land­kreis hat keine „eigenen Einnahmen“. Er finan­ziert sich durch die Gemeinden – 53,5 % Kreis­um­lage bedeutet, dass die Gemeinden mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen gleich an den Land­kreis weiter­rei­chen müssen, die natür­lich dann für die Erfül­lung von Gemein­de­auf­gaben fehlen. Wenn große Inves­ti­tionen anstehen – wie aktuell im Land­kreis mit dem Bau des Gymna­siums in Herr­sching oder eines neuen Kran­ken­hauses im west­li­chen Land­kreis – dann kann man das natür­lich auch durch Kredite finan­zieren. „Kredite sind ja nicht per se etwas schlechtes, wenn sie für zukunfts­si­chernde Inves­ti­tionen verwendet werden“ argu­men­tiert Landrat Frey. Ja, wenn das so einfach wäre! Wenn man das Gebaren der Bundes­re­gie­rung anschaut, die im Zweifel Hunderte von Milli­arden neuer Schulden aufnimmt und diese dann wahr­heits­widrig „Sonder­VER­MÖGEN“ nennt, könnte man als normaler Bürger natür­lich denken, dass dann auch die kommu­nale Ebene einfach einige Millionen Kredit aufnehmen sollte, wenn man sinn­volle Inves­ti­tionen tätigen möchte.

Doch was der Bund kann, ist Kreisen und Gemeinden strikt verboten. Sie dürfen Kredite nur aufnehmen, wenn sie nach­weisen können, dass sie den Schul­den­dienst für Zins und Tilgung aus eigenen Einnahmen nach­haltig bedienen können. Im Zweifel einfach die Schul­den­last zu erhöhen durch neue Kredite um die alten zu bedienen – ein solcher Haus­halt würde sofort von der Rechts­auf­sicht bean­standet und verboten werden.

Der Land­kreis will nun für seine Inves­ti­ti­ons­vor­haben 2023 bis zu 80 Mio. € neue Schulden aufnehmen. Ja, und wie macht er das ? Klar, er erhöht in den nächsten Jahren die Kreis­um­lage weiter, andere Einnahmen hat er ja nicht. In der mittel­fris­tigen Planung bis 2026 soll diese daher auch bis 58 % ansteigen. Verein­facht gesagt bezahlen die Gemeinden die Kredite des Land­kreises und müssen  Vorhaben, die für ihre Gemeinde wichtig sind verschieben oder ganz drauf verzichten. Oder es gelingt ihnen ihre eigenen Einnahmen zu stei­gern. Denn die Gemeinden profi­tieren von ihrer Betei­li­gung an Einkommens‑, Gewerbe- oder Grund­steuer. Doch welche Steine einer Gemeinde  in den Weg gelegt werden, wenn sie ihre Gewer­be­steu­er­ein­nahmen durch den Ausweis von Gewer­be­flä­chen stei­gern möchte, können wir in Gauting seit Jahren unmit­telbar verfolgen. Ein Teufels­kreis.

So gingen Landrat und Gautinger Gemein­de­räte wieder ausein­ander – man versteht die Sicht­weisen und Sorgen des anderen durchaus, aber daraus ergibt sich noch keine Lösung.

Und wie steht es um den Gautinger Haus­halt?

Der Gemein­derat soll den Haus­halt in seiner Sitzung Mitte Februar verab­schieden. Am Donnerstag hat der Finanz­aus­schuss in seiner öffent­li­chen Sitzung zunächst den Verwal­tungs­haus­halt für 2023 beraten. Gemein­de­käm­merer Stefan Hagl konnte aufgrund höher als erwar­teter Steu­er­ein­nahmen für 2022 und aufgrund von Haus­halts­resten aus dem letzten Jahr für etwas Erleich­te­rung sorgen. Im Verwal­tungs­haus­halt 2023, in dem die laufenden Einnahmen und Ausgaben gegen­über­ge­stellt werden, kann ein mitt­lerer sechs­stel­liger Betrag erwirt­schaftet werden für Inves­ti­tionen. Immerhin. Aber ab 2024 sieht es düster aus – hier stehen im aktu­ellen Entwurf jedes Jahr über 3 Mio € Defizit. Dabei haben sich die Gemein­de­räte mit dem eigent­lich schwie­rigen Teil noch gar nicht befassen können — den Inves­ti­tionen, die im Vermö­gens­haus­halt abge­bildet werden. Drin­gend nötige Inves­ti­tionen stehen an, dabei geht es über­haupt nicht um „goldene Wasser­hähne“ oder neue Projekte, sondern um die Erhal­tung der Substanz der Gemeinde, undichte Dächer von Turn­hallen, eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung des 50 Jahre alten Rathauses, Erneue­rung von Kinder­gärten (zB. Ersatz der Contai­ner­an­lage an der Post­wiese) oder der Neubau des Feuer­wehr­hauses an der Münchner Straße nach Auszug der Polizei. Eine Kredit­auf­nahme von 58 Mio € bis 2026 steht in der aktu­ellen Vorlage nach Auflö­sung aller Rück­lagen. Dabei wird Gauting über­haupt keine Kredit­auf­nahme geneh­migt solange der Verwal­tungs­haus­halt mit Defizit abschneidet und nicht in der Lage ist die Mittel für die Bedie­nung der Kredite zu finan­zieren. Es wird noch viel Frust geben – sinn­volle Projekte strei­chen, schieben und am Ende auch frei­wil­lige Aufgaben für die „schönen Dinge“ des Lebens, wie Freibad, Bosco, Biblio­thek, Jugend­zen­trum usw. in Frage stellen. Einen „Herbst des Miss­ver­gnü­gens“ hatten wir im Oktober besorgt prognos­ti­ziert, leider ist er einge­treten in diesen trüben Winter­tagen.

P.S.: Und wie ist das nun mit dem „reichen Land­kreis Starn­berg“ ? Der Landrat hat es auf den Punkt gebracht: „Unseren Bürgern geht es im Vergleich zum Rest des Landes wirt­schaft­lich sehr gut. Aber leider gilt das nicht für den Land­kreis und die Kommunen“. Der Grund ist einfach – die vielen gut verdie­nenden Bürger des Land­kreis mit hoher Einkom­men­steu­er­zah­lung nützen ihren Wohn­orten nichts. Denn alle Einkommen über 35.000 €/Einwohner zu versteu­ernden Einkommen werden „abge­schnitten“ und gehen in die Berech­nung des gemeind­li­chen Anteils an der Einkom­mens­steuer nicht ein.