Gemein­derat stoppt Bürger­be­gehren Wind­kraft – Verwal­tungs­ge­richt muss nun entscheiden

Über 2000 Unter­schriften hatte die „Bürger­initia­tive Umwelt-Energie-Gauting“ gesam­melt, letzten Dienstag musste nun der Gemein­derat entscheiden, ob es zum Bürger­ent­scheid kommen wird.

Nach sehr inten­siver, sach­li­cher und ernst­hafter Diskus­sion und vorhe­riger Anhö­rung der Vertre­terin der Bürger­initia­tive, Anette Bäuerle, wurde mehr­heit­lich auf Vorschlag der Verwal­tung das Bürger­be­gehren für unzu­lässig erklärt. Viele Gemein­de­räte fühlten sich aber sehr unwohl dabei, eine vor allem juris­ti­sche Frage entscheiden zu müssen.

Diese Entschei­dung ist juris­tisch in der Tat wohl nicht leicht zu treffen. Zwar hatte im Vorfeld die Rechts­auf­sicht im Land­ratsamt die Auffas­sung der die Gemeinde Gauting bera­tenden Rechts­an­wältin hinsicht­lich der Unzu­läs­sig­keit bestä­tigt. Aber die Regie­rung von Ober­bayern ist gegen­tei­liger Ansicht und hält das Bürger­be­gehren für zulässig.

Unterschriftenzettel

Worum geht es?

Der Bürger­ent­scheid soll lauten “Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting — soweit recht­lich zulässig — alle Hand­lungen unter­lässt, die der Errich­tung oder dem Betrieb von Wind­kraft­an­lagen, auf dem Gemein­de­ge­biet dienen, und dass sie ihr Einver­nehmen zu dies­be­züg­li­chen Bauvor­haben verwei­gert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Land­schafts­bild zu erhalten?”

Die Rechts­an­wältin der Gemeinde hatte drei Punkte ange­führt, wobei sie in der Sitzung auf entspre­chende Nach­fragen aus dem Gemein­derat zwei faktisch zurück­nahm oder zumin­dest deut­lich rela­ti­vierte. Am Ende drehte sich alles um die Frage, ob die Bürger­initia­tive ihren Antrag voll­ständig und korrekt begründet hatte. Hier wurde bean­standet, dass die Begrün­dung keine Infor­ma­tion darüber enthielt, dass die Gemeinde ja bereits mit der Bürger­wind Gauting GmbH umfas­sende Verträge abge­schlossen hatte, um Wind­kraft­an­lagen in einem Bürger­be­tei­li­gungs-Modell zu ermög­li­chen.

Hier­gegen verwahrte sich die Bürger­initia­tive empört. Tatsäch­lich sind diese Verein­ba­rungen bislang vertrau­lich und die Bürger­initia­tive hatte vergeb­lich seit langem darauf gedrängt, dass diese Punkte öffent­lich gemacht werden. Sie hatte objektiv mangels Kenntnis gar nicht die Möglich­keit darüber sach­ge­recht zu infor­mieren.

Ferner hatte die Bürger­initia­tive es in der Begrün­dung unter­lassen, auf den Teil­flä­chen­nut­zungs­plan Wind­kraft hinzu­weisen, mit dem die Gemeinde ja bereits im Jahre 2012 das Baurecht für solche Anlagen auf den Konzen­tra­ti­ons­flä­chen bei Buchen­dorf und Königs­wiesen geschaffen hatte.

Die Abstim­mung erfolgte mit 21:7 Stimmen für die Unzu­läs­sig­keit des Bürger­be­geh­rens.

Die 7 Gegen­stimmen kamen von Stephan Ebner (CSU), Dr.Andreas Albath, Richard Eck (UBG), Stefan Berch­told, Axel Höppner, Tobias McFadden (MfG) und Harald Ruhbaum (MiFü).

Für die Mehr­heit war ausschlag­ge­bend, dass das Bürger­be­gehren beim unbe­fan­genen Bürger den objektiv falschen Eindruck entstehen lässt, dass bei einem Erfolg im Bürger­ent­scheid die Wind­kraft­an­lagen nicht kommen würden.

Das liegt aber gar nicht in der Entschei­dungs­kom­pe­tenz der Gemeinde, sondern wird durch das Land­ratsamt im immis­si­ons­schutz­recht­li­chen Verfahren auf Antrag der Bürger­wind Gauting GmbH (an der die Gemeinde nicht betei­ligt ist) entschieden und dafür hätte ein ableh­nender Bürger­ent­scheid keine Rele­vanz.

Die Minder­heit im Gemein­derat hielt die Argu­men­ta­tion mit der unvoll­stän­digen Begrün­dung für nicht ausrei­chend, um einen Bürger­ent­scheid trotz 2.112 Unter­schriften auf dem Rechtsweg zu unter­binden. Nach Auffas­sung dieser Gemein­de­räte wäre es Aufgabe in der öffent­li­chen Diskus­sion deut­lich zu machen, dass das Begehren “zwar zulässig, aber sinnlos” ist.

Und dieje­nigen Gruppen, die die Wind­kraft unter­stützen, sollten in diesem Fall sich darauf konzen­trieren, mit einem posi­tiven Votum der Bürger­schaft Unter­stüt­zung für das Bürger­wind-Projekt zu gewinnen. Oder den Kriti­kern würde es gelingen, zumin­dest deut­lich zu machen, dass die Wind­kraft­an­lagen zwar mögli­cher­weise juris­tisch nicht zu verhin­dern sind, aber nicht dem heutigen Willen der Bürger­schaft entspre­chen.

Wie geht es jetzt weiter?

Dr. Andreas Albath (UBG) versuchte für einen Kompro­miss nach dem Vorbild der Gemeinde Marktl zu werben. Dort wurde ein Bürger­be­gehren zwar auch für unzu­lässig erklärt, dann aber eine Verstän­di­gung über eine zuläs­sige Frage gefunden, die als Rats­be­gehren anschlie­ßend den Bürgern parallel zur Euro­pa­wahl vorge­legt wurde – 60 % unter­stützten schließ­lich das Wind­kraft­kon­zept.

Aber in Gauting keine Chance. Bürger­meis­terin Dr. Brigitte Kössinger sah keine Möglich­keit für eine sinn­volle Frage­stel­lung. Und die Bürger­initia­tive kündigte direkt eine Klage vor dem Verwal­tungs­ge­richt ab.

Nun wird das Verwal­tungs­ge­richt in den nächsten Monaten entscheiden, wenn die Bürger­initia­tive ihre Ankün­di­gung umsetzt. Sollte der Bürger­ent­scheid dann für zulässig erklärt werden, steht Gauting eine mögli­cher­weise hitzige und scharfe Ausein­an­der­set­zung bevor. Aber viel­leicht bestä­tigt das Gericht auch die Gemeinde. Juris­tisch in jedem Fall ein knif­fe­liger Grenz­fall.

Wir wollen zur Versach­li­chung beitragen!

Unsere Veran­stal­tung “PRO und CONTRA Bürger­wind für Gauting” am kommenden Dienstag, 18.Juni um 19 Uhr im Bosco erhält dadurch zusätz­liche Aktua­lität.

Wir wollen an dem Abend aber nicht über diese juris­tisch kompli­zierten Fragen debat­tieren, sondern die Sach­fragen beleuchten – das Konzept der Initia­toren, die Bürger­be­tei­li­gung, die finan­zi­ellen Folgen für die Gemeinde und die Bedenken und Kritik gegen die Wind­kraft­an­lagen.

Pres­se­be­richte über die Gemein­de­rat­sit­zung findet man unter