Wind­kraft in Gauting – droht eine Eska­la­tion? Offener Brief an die Wind­kraft­gegner

Letzten Mitt­woch, am 3.Juli, fand eine  erneute Info­ver­an­stal­tung zu den geplanten Wind­kraft­an­lagen in Gauting statt, diesmal vom Grünzug-Netz­werk Würmtal. Beson­ders inter­es­sant, da das Grünzug-Netz­werk vor allem durch den Einsatz zum Erhalt des Waldes und scharfer Kritiker des Kies­ab­baus bekannt geworden ist.

Besorg­nis­er­re­gend – am Ende der Veran­stal­tung fand ein Refe­rent des Abends sein E‑Fahrzeug mit zersto­chenen Reifen vor. Droht eine Eska­la­tion zwischen Befür­wor­tern und Gegnern der Wind­kraft in Gauting? Schon vor einigen Wochen wurde am privaten Grund­stück eines Gautinger Gemein­de­rates ein anonymes Droh-Plakat ange­bracht.

Wie geht es nun weiter?

Die Bürger­initia­tive umwelt-energie-gauting.de hat bekannt­lich genü­gend Unter­schriften für ein Bürger­be­gehren gesam­melt. Der Gautinger Gemein­derat erklärte dieses jedoch mehr­heit­lich für unzu­lässig. Die Bürger­initia­tive plant nun, vor das Verwal­tungs­ge­richt zu ziehen, was ihr gutes Recht ist.

Der Vorstand von Zukunft­GAUTING e.V. hat die Bürger­initia­tive jetzt aber in einem offenen Brief aufge­for­dert die Klage zurück­zu­ziehen. Warum?

Die recht­liche Zuläs­sig­keit des Bürger­be­geh­rens ist auch unter Verwal­tungs­ju­risten umstritten. Doch selbst im Erfolgs­fall würde das Bürger­be­gehren das Ziel, den Bau der Wind­kraft­an­lagen zu verhin­dern, nicht errei­chen. Das Bürger­be­gehren fordert den Gemein­derat auf, alle Hand­lungen zu unter­lassen, die den Bau von Wind­kraft­an­lagen unter­stützen. Dabei wird jedoch über­sehen, dass die Geneh­mi­gung der Anlagen ausschließ­lich beim Land­ratsamt liegt. Die Gemeinde hat bereits 2012 mit dem Teil­flä­chen­nut­zungs­plan Baurecht für Wind­kraft­an­lagen geschaffen.

Im Offenen Brief vom 8.Juli 2024 an die Bürger­initia­tive heißt es:

„Viele Bürger, die das Bürger­be­gehren unter­zeichnet haben, fühlen sich inzwi­schen getäuscht. Hätten sie gewusst, dass es heute vor allem darum geht, ob die Wind­kraft­an­lagen in Gauting durch eine örtliche Gesell­schaft mit Bürger­be­tei­li­gung und Steu­er­zah­lungen an die Gemeinde entstehen – wie es Bürger­meis­terin und Gemein­derat befür­worten – oder durch einen auswär­tigen Ener­gie­kon­zern, hätten sie ihre Unter­schrift gar nicht erst nicht gegeben.“

Der Vorstand von Zukunft­GAUTING e.V. akzep­tiert selbst­ver­ständ­lich, dass die Bürger­initia­tive ihre Kritik gegen die Wind­kraft­an­lagen arti­ku­lieren will. Weiter heißt es:

„Dabei gibt es einen viel besseren Weg, Ihr Anliegen zu verfolgen. Als sach­kun­dige und recht­lich bera­tene Bürger und Initia­tive können Sie das laufende immis­si­ons­schutz­recht­liche Geneh­mi­gungs­ver­fahren beim Land­ratsamt verfolgen, von Ihrem Recht zu Einwänden Gebrauch machen und am Ende auch durch eine Klage beim Verwal­tungs­ge­richt anfechten.

Das bestehende Baurecht für die Bürger­wind Gauting GmbH ist kein Frei­brief für die Reali­sie­rung. Die Voraus­set­zungen für eine Geneh­mi­gung müssen selbst­ver­ständ­lich nach­ge­wiesen werden.“

Abschlie­ßend heißt es:

„Es erscheint wenig sinn­voll, für die Zuläs­sig­keit eines Bürger­ent­scheids zu kämpfen, wenn das ange­strebte Ziel nicht erreicht werden kann. Dies wäre den Bürgern schwer zu vermit­teln. Wenn es Ihnen um die Sache geht und nicht um popu­lis­ti­sche Stim­mungs­mache, dann zeigen Sie dies durch die Entschei­dung, das mögli­cher­weise zuläs­sige, aber in der Sache sinn­lose Bürger­be­gehren nicht weiter­zu­ver­folgen.“

Den voll­stän­digen Offenen Brief an die „Bürger­initia­tive Umwelt-Energie-Gauting vom 8.Juli 2024“ finden Sie hier: Offener Brief an BI Umwelt-Energie-Gauting

Zurück zur Veran­stal­tung vom Grünzug-Netz­werk. Diese war infor­mativ und sach­lich. Es waren inter­es­sante Gäste einge­laden, u.a. die Bürger­meister von Berg und Gauting und Fach­leute zur Thematik. Aber anders als bei der Veran­stal­tung von Zukunft Gauting zu PRO und CONTRA Bürger­wind Gauting  waren diesmal keine Kritiker auf der Bühne sondern nur Befür­worter des Projektes. Die Kritiker hatten aber im Rahmen der ausführ­li­chen Frage­mög­lich­keiten Gele­gen­heit ihre Bedenken zu arti­ku­lieren.

Infor­ma­tive Berichte finden Sie unter